Alte Holzschutzmittel beinhalteten häufig Stoffe wie Lindan, DDT und PCP, für welche bereits seit mehreren Jahren ein Herstellungsverbot besteht. Beim Umgang mit HSM belasteten Baumaterialien sind besondere Schutzmaßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorzusehen. Sehr oft wurden alle Holzbauteile eines Dachgeschosses wie Stiele, Sparren, Pfetten und Balken behandelt. Diese Stoffe gelten als primärbelastet. Durch die Bindung der schadstoffhaltigen Partikel an Umgebungsstaub gelten in der Regel Materialien wie z.B. Schüttung, Dachziegel, gelagerte Materialien, Mauerwerk und der anfallende Liegestaub ebenfalls als belastet. Man spricht hier von einer sogenannten Sekundärkontamination. Diese weisen jedoch ebenfalls sehr hohe Konzentrationswerte der Belastung auf und müssen entsorgt werden.
Ähnlich wie Asbest können KMF gefährliche, lungengängige Fasern freisetzen, die als krebserzeugend einzustufen sind. Dies gilt für sogenannte „alte“ Mineralwolle, die vor Mitte des Jahres 2000 hergestellt wurde. Die als Stein- oder Glaswolle bezeichneten Produkte wurden konstruktiv als Dämmmaterial (Wärme, Schall, Kälte, Brandschutz) eingebaut. Auch diese müssen fachgerecht entsorgt werden.
PCB (polychlorierte Biphenyle) war ein gängiger Weichmacher und sorgte für Dauerelastizität, beispielsweise bei Fugenmaterialien. Zu finden z.B. in Bauteilfugen, Fenstereinfassungen oder auch Fugenbändern. PCB-Ausgasungen belasten die Raumluft und führen zu Sekundärkontaminationen in anderen Bauteilen. Eine erfolgreiche PCB-Sanierung erfordert daher praktisch immer eine Bearbeitung der primären und der sekundären PCB-Quellen. Die Gefährlichkeit von PCB liegt vor allem in seiner Langzeitwirkung: Es kann nicht nur Krebs erzeugen sondern sowohl das Erbgut als auch den körpereigenen Hormonhaushalt dauerhaft schädigen.
Oft zu finden im Innenbereich in Bodenbelägen, Klebstoffen für Parkett und Teppichböden sowie in Spachtel- und Vergussmasse. Enthalten sind PAK sehr oft auch in alten Teerpappen, bituminösen Schweißbahnen zur Abdichtung sowie in Anstrichen.
Bei einer Aufnahme von PAK über die Atemwege, die Verdauungswege, die Augen oder über die Haut kann es zu Reizungen kommen. PAK können Leber- und Nierenschäden verursachen, das Kind im Mutterleib schädigen, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen sowie Krebs erzeugen.